Das sogenannte Bestellerprinzip für Vermietungen ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
Demnach zahlt derjenige den Makler, der Ihn beauftragt.
Damit einhergehend wurde die Maklercourtage auf maximal 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. begrenzt.
Diese sinnvolle Regelung hat den Immobilienmarkt transparenter, gerechter und bezahlbarer gemacht.
Leistungsübersicht
Vermietungsberatung und Vermarktung
Wertermittlung / Mietpreisfindung
Erstellung und Pflege eines aussagekräftigen umfangreichen Exposé
Erstellung und Pflege eine virtuellen Rundganges (360°)
Veröffentlichung
auf den Marktführerportalen Immobilienscout 24, Immowelt, Immonet und Ebay-Kleinanzeigen
Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
Bonitätsprüfung
Bonität und Zuverlässigkeit wird sorgfältig geprüft
(Schufa-Auskunft, Prüfung der Einkommensverhältnisse, usw.)
Beratung und Erstellung Mietvertrag
(immer nach neuesten Gesetzen und Richtlinien)
Immobilienübergabe inkl. detailliertem Übergabeprotokoll
und vieles mehr...